Förderung
Meldungen
Ausnahmeregelung
Freigabe der Futternutzung auf Brachen
Um die Futterknappheit in vielen Betrieben zu lindern, hat Agrarministerin Michaela Kaniber beschlossen, die Futternutzung des Aufwuchses von Brachflächen in den von der Dürre stark gefährdeten Landkreisen freizugeben. Dies umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Pressemitteilung - Staatsministerium
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Sommer 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)
Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.
Förderwegweiser - Staatsministerium
Neues Förderprogramm
Grundlagen GAP 2023
Ab 2023 gelten die neuen Beschlüsse zu den Direktzahlungen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden bietet zwei Online-Informationsveranstaltungsreihen an.
Die GAP bringt mit der sogenannten erweiterten Konditionalität neue Grundanforderungen bei den GLÖZ-Maßnahmen (GLÖZ steht für: Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand). Das bisherige Greening entfällt und geht teilweise in der Konditionalität auf. Zusätzlich werden in der ersten Säule der Direktzahlungen – völlig neu – auch freiwillige Öko-Regelungen angeboten.
GAP ab 2023 - was kommt auf die Landwirte zu? - Staatsministerium
Die bisherigen Bestandteile der Direktzahlungen wie die Basisprämie, die Umverteilungsprämie und die Junglandwirte-Prämie werden mit geänderten Prämiensätzen fortgeführt. Neu sind gekoppelte Tierprämien für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen. Die bisherige Greeningprämie entfällt, und das System der Zahlungsansprüche wird abgeschafft.
Schwerpunkte
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser des Staatsministeriums liefert einen Überblick sowie Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Fristen und Termine im Blick
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Förderkalender - Staatsministerium
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Die Abteilung L3 Prüfungen und Kontrollen besteht aus den Sachgebieten Förderkontrollen und Fachrechtskontrollen. Sie hat ihren Sitz am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Amberg-Neumarkt. Mehr
Flächenmonitoringsystem (FMS)
Mit dem Flächenmonitoringsystem (FMS) in der landwirtschaftlichen Förderung kommt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Vorgaben der EU nach. Den Landwirten und Landwirtinnen in Bayern geben diese Änderungen mehr Flexibilität in der Förderabwicklung.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
FAL-BY-App
Mit der mobilen App für landwirtschaftliche Förderung können georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Parzellen aufgenommen, zugeordnet und übermittelt werden. Die App wurde als Ergänzung zu iBALIS für Android und iOS entwickelt und ist auch offline verfügbar.
Detaillierte Anleitung zur FAL-BY-App - iBALIS-Benutzerhilfe
Nutzen Sie die Funktionen von FAL-BY,
- indem Sie KULAP-Maßnahmen einfach dokumentieren,
- bei unklaren Beobachtungen schnell reagieren,
- schon während des Jahres (z. B. beim Mähen) landwirtschaftliche Tätigkeiten dokumentieren,
- Änderungen der Flächennutzung unkompliziert melden.
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Aufgaben in FAL-BY bearbeiten
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FAL-BY die Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern