Förderung

Meldungen

Ausnahmeregelung
Freigabe der Futternutzung auf Brachen

Blick auf Ökologische Vorrangfläche

Um die Futterknappheit in vielen Betrieben zu lindern, hat Agrarministerin Michaela Kaniber beschlossen, die Futternutzung des Aufwuchses von Brachflächen in den von der Dürre stark gefährdeten Landkreisen freizugeben. Dies umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. 

Pressemitteilung - Staatsministerium Externer Link

Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.  

Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium Externer Link

Förderantragstellung startet im Sommer 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link